Maklervertrag: Unsere Maklertätigkeit umfasst den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss und/oder die Vermittlung von Miet-, Kauf-, Pacht-, Unternehmensanteils-, oder ähnlichen Immobiliengeschäften einschließlich der dazugehöhriger Beratungsleistungen. Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw.
Aufnahme von Verhandlungen oder durch das Anfordern oder Übergeben von
Objektunterlagen oder Objektinformationen durch uns kommt ein Maklervertrag zu
den nachfolgenden Bedingungen zustande.
Angebot: Unsere Angebote sind vertraulich und nur für den
Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe (auch auszugsweise) an Dritte verpflichtet
Sie auch zur Weitergabe unserer Allgemeinen Geschäfts- und Provisionsbedingungen
und eine Zuwiderhandlung macht Sie schadenersatzpflichtig. Gibt der Empfänger
diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung unsererseits dennoch weiter, so
hat er im Falle eines Vertragsabschlusses mit einem Dritten die uns entgangene
Maklergebühr als Vertragsstrafe zu ersetzen und zwar ohne Nachweis eines
Schadens sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Vor Weitergabe sind wir in
jedem Fall schriftlich zu informieren. Wir weisen darauf hin, dass die von uns
weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne vom Verkäufer bzw.
Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der
Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin
enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu
überprüfen. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
Insbesondere bleiben Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten.
Vorkenntnis des Angebotsempfängers: Dem Empfänger eines Angebotes, dem das
angebotene Objekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, uns dies innerhalb
einer Woche schriftlich mit Bekanntgabe der Quelle und Datum anzuzeigen.
Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das
im Angebot nachgewiesene Objekt zu Zahlung der vereinbarten Provision
verpflichtet.
Doppeltätigkeit: Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des
beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
Provisionsanspruch: Unser Provisionsanspruch besteht und wird sofort
fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bezüglich
des von uns benannten oder angebotenen Objektes ein Vertrag geschlossen bzw.
beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist
ausreichend. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als
Gesamtschuldner. Nach Verzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem
Basissatz fällig. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag
aufgrund Eintritts einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein
Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu
vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (unseren
Kunden) ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen
Partei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruches ein
Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden ein. Wird der Vertrag zu anderen
als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt
er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners
zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande
kommende Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder
seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft
abweicht. Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich
vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.
Provisionssätze: Sofern in unserem schriftlichen Angebot kein
abweichender Provisionssatz und/oder kein anderer zur Provisionszahlung Verpflichtender
angegeben ist, gelten folgende Regelungen:
1. Kauf:
Bei An- und Verkauf von Haus und Grundbesitz
sowie von Teileigentum, errechnet von dem Gesamtkaufpreis und von allen damit
in Verbindung stehenden Nebenleistungen: 3 %
2. An- und Vorkaufsrechte:
Bei Vereinbarungen von An-, und Vorkaufsrechten,
berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks bzw. des
Immobilienbesitzes: 3 %
3. Erbbaurechte:
Bei Bestellung bzw. Übertragung von
Erbbaurechten, berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden
Erbbauzins: 3 %
4. Vermietung und Verpachtung von
Gewerbeobjekten:
Bei Vermietung und Verpachtung, der Mieteranteil
beträgt maximal 3 % der Gesamtsumme der 10-Jahresnetttomieten bei Anmietung von
mehr als 5 Jahren, 3 Monatsmieten bei Anmietung bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten,
mindestens aber 2 Monatskaltmieten (Optionen gelten als Mietzeit) und werden
der Mietvertragsdauer zugerechnet, ohne Rücksicht darauf, ob diese später in
Anspruch genommen werden.
5. Wohnraumobjekte:
Bei Vermietungen, unabhängig von der
Vertragsdauer 2 Monatskaltmieten vom Auftraggeber/Besteller. Die vorgenannten Provisionssätze verstehen
sich jeweils zzgl. der zum Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Vertragsverhandlungen:
Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluss
anwesend zu sein, Termine sind uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des
weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf
beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der
Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so sind die Vertragsparteien
verpflichtet uns über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen
Auskunft zu erteilen.
Aufwandserstattung: Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers
berechtigt uns insbesondere zum Ersatz unserer Kosten, Auslagen und
Zeitaufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der
Entschädigung von vereidigten Sachverständigen. Ein vertragswidriges Verhalten
liegt u.a. dann vor, wenn der Auftraggeber uns nicht unverzüglich mitteilt,
dass der von ihm erteilte Auftrag gegenstandslos geworden ist. Verstößt der
Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, so haben wir ebenso Anspruch
auf Ersatz entstandener Kosten, Auslagen und Zeitaufwendungen in voller Höhe,
mindestens aber in Höhe von 50 % der bei erfolgreichem Abschluss des Vertrages
zustehenden Gesamtprovision.
Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach §
2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GWG) dazu verpflichtet, bei
der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners
festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11
GWG die relevanten Daten Ihres Personalausweises/Reisepasses festhalten (wenn
Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei
einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszuges/Gewerbeanmeldung
aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz
sieht vor, dass der Makler Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragserklärung
innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,
E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und
2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung
mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind
die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass
Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf
gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Sie sind
bei Widerruf dennoch verpflichtet Wertersatz in Höhe der vereinbarten Provision zu leisten.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,
wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig
erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Salvatoresche Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ratingen,
soweit dies gesetzlich zulässig ist.