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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:


Maklervertrag:  
Unsere Maklertätigkeit umfasst den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss und/oder die Vermittlung von Miet-, Kauf-, Pacht-, Unternehmensanteils-, oder ähnlichen Immobiliengeschäften einschließlich der dazugehöhriger Beratungsleistungen.
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen oder durch das Anfordern oder Übergeben von Objektunterlagen oder Objektinformationen durch uns kommt ein Maklervertrag zu den nachfolgenden Bedingungen zustande.  

Angebot:
Unsere Angebote sind vertraulich und nur für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe (auch auszugsweise) an Dritte verpflichtet Sie auch zur Weitergabe unserer Allgemeinen Geschäfts- und Provisionsbedingungen und eine Zuwiderhandlung macht Sie schadenersatzpflichtig. Gibt der Empfänger diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung unsererseits dennoch weiter, so hat er im Falle eines Vertragsabschlusses mit einem Dritten die uns entgangene Maklergebühr als Vertragsstrafe zu ersetzen und zwar ohne Nachweis eines Schadens sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Vor Weitergabe sind wir in jedem Fall schriftlich zu informieren. Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Insbesondere bleiben Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten.  

Vorkenntnis des Angebotsempfängers:  
Dem Empfänger eines Angebotes, dem das angebotene Objekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche schriftlich mit Bekanntgabe der Quelle und Datum anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zu Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.  

Doppeltätigkeit:  
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.  

Provisionsanspruch:  
Unser Provisionsanspruch besteht und wird sofort fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bezüglich des von uns benannten oder angebotenen Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basissatz fällig. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritts einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (unseren Kunden) ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruches ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden ein. Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.  

Provisionssätze:  
Sofern in unserem schriftlichen Angebot kein abweichender Provisionssatz und/oder kein anderer zur Provisionszahlung Verpflichtender angegeben ist, gelten folgende Regelungen:   1. Kauf: Bei An- und Verkauf von Haus und Grundbesitz sowie von Teileigentum, errechnet von dem Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen: 3 %   2. An- und Vorkaufsrechte: Bei Vereinbarungen von An-, und Vorkaufsrechten, berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks bzw. des Immobilienbesitzes: 3 %   3. Erbbaurechte: Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten, berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins: 3 %   4. Vermietung und Verpachtung von Gewerbeobjekten: Bei Vermietung und Verpachtung, der Mieteranteil beträgt maximal 3 % der Gesamtsumme der 10-Jahresnetttomieten bei Anmietung von mehr als 5 Jahren, 3 Monatsmieten bei Anmietung bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten, mindestens aber 2 Monatskaltmieten (Optionen gelten als Mietzeit) und werden der Mietvertragsdauer zugerechnet, ohne Rücksicht darauf, ob diese später in Anspruch genommen werden.   5. Wohnraumobjekte: Bei Vermietungen, unabhängig von der Vertragsdauer 2 Monatskaltmieten vom Auftraggeber/Besteller.  Die vorgenannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. der zum Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.  

Vertragsverhandlungen:  
Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein, Termine sind uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so sind die Vertragsparteien verpflichtet uns über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.  

Aufwandserstattung:  
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt uns insbesondere zum Ersatz unserer Kosten, Auslagen und Zeitaufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen. Ein vertragswidriges Verhalten liegt u.a. dann vor, wenn der Auftraggeber uns nicht unverzüglich mitteilt, dass der von ihm erteilte Auftrag gegenstandslos geworden ist. Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, so haben wir ebenso Anspruch auf Ersatz entstandener Kosten, Auslagen und Zeitaufwendungen in voller Höhe, mindestens aber in Höhe von 50 % der bei erfolgreichem Abschluss des Vertrages zustehenden Gesamtprovision.  

Geldwäsche:  
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GWG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GWG die relevanten Daten Ihres Personalausweises/Reisepasses festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszuges/Gewerbeanmeldung aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Widerrufsbelehrung:  
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.  

Der Widerruf ist zu richten an:

Immobilien Manfred Kainz
Hiddenseeweg 6
40880 Ratingen
Immobilien.Kainz@t-online.de

Widerrufsfolgen:  
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Sie sind bei Widerruf dennoch verpflichtet Wertersatz in Höhe der vereinbarten Provision zu leisten.  

Besondere Hinweise:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.  

Salvatoresche Klausel:  
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.    

Erfüllungsort und Gerichtsstand:  
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ratingen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.




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